Entdecken Sie die Geheimnisse: Ihr ultimativer Leitfaden zur Erlangung der kroatischen Staatsbürgerschaft im Jahr 2024
Die Erlangung der kroatischen Staatsbürgerschaft ist wie die Suche nach einem Schatz, oft reserviert für Personen mit kroatischen Wurzeln, für diejenigen, die in die Kultur eingeheiratet haben oder die einen beträchtlichen Teil ihres Lebens in Kroatien verbracht haben. Sich durch den Prozess der Beantragung der kroatischen Staatsbürgerschaft zu navigieren, ist keine leichte Aufgabe, da dies je nach individuellen Umständen variiert. Keine Sorge, denn wir haben diesen Leitfaden erstellt, um Ihre Reise zur kroatischen Staatsbürgerschaft reibungsloser und weniger beängstigend zu gestalten!
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Personen für die kroatische Staatsbürgerschaft berechtigt sind?
Um den Prozess der Beantragung der Staatsbürgerschaft in Kroatien zu beginnen, ist es wichtig, die berechtigenden Kriterien gemäß dem kroatischen Staatsbürgerschaftsgesetz zu erfüllen. Wichtige Ansprüche können durch verschiedene Umstände gemäß dem Gesetz festgelegt werden:
Herkunft (Artikel 4 und 5)
Abstammung (Artikel 11)
Naturalisation (Artikel 8)
Ehe (Artikel 10 und 11)
Besonderes Interesse an Kroatien (Artikel 12)
Wiedereinreise (Artikel 15)
Mitglied der kroatischen Nation (Artikel 16)
Internationale Verträge Wenn keine dieser Situationen auf Sie zutrifft, sind Sie leider nicht berechtigt, die kroatische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Entdecken Sie das faszinierende Reich der kroatischen Staatsbürgerschaft, verwurzelt in der Herkunft (wie in Artikel 4 und 5 beschrieben).
Planen Sie, aufgrund Ihrer Herkunft kroatischer Staatsbürger zu werden? Nun, es gibt verschiedene Wege für verschiedene Personen. Betrachten Sie einzigartige Szenarien:
Wenn Sie außerhalb Kroatiens geboren wurden, aber mindestens einen Elternteil haben, der zum Zeitpunkt Ihrer Geburt kroatischer Staatsbürger war und Ihre Geburt vor Ihrem 21. Geburtstag registriert wurde, sind Sie dabei.
Für diejenigen, die nach dem 18. Oktober 1991 im Ausland geboren wurden, mindestens einen Elternteil haben, der zum Zeitpunkt der Geburt kroatischer Staatsbürger war, und wenn Sie jünger als 21 Jahre sind, herzlichen Glückwunsch, Sie sind berechtigt!
Stellen Sie sich vor, Sie wurden in Kroatien geboren oder wurden dort gefunden, ohne Ihre Eltern zu kennen, und haben das Alter von 14 Jahren erreicht, und Ihre wahre Herkunft ist unbekannt. Rate mal was? Sie gelten als Kroate.
Wenn Sie in Kroatien geboren wurden und mindestens einen kroatischen Elternteil haben und jünger als 18 Jahre sind, gute Nachrichten! Sie können die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wurden Sie von zwei kroatischen Eltern im Ausland adoptiert? Großartig, Sie sind auch auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft!
Wenn Sie nicht in diese Szenarien passen oder wenn Ihre Eltern die Staatsbürgerschaft nach Ihrer Geburt erworben haben, keine Sorge! Sie können weiterhin die Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 11 beantragen.
Fühlen Sie sich ein wenig rechtlich? Tauchen Sie in die Details des Staatsbürgerschaftsgesetzes mit Auszügen aus Artikel 4 und Artikel 5 ein. Sie erklären, wie die kroatische Staatsbürgerschaft eine besondere Geschichte mit Ihren Wurzeln, Eltern und sogar Adoption gemäß bestimmten Gesetzen ist.
Erlangung der kroatischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung: Bestimmungen des Artikels 11
Seit dem 1. Januar 2020 können kroatische Emigranten und ihre Nachkommen, einschließlich mehrerer Generationen (Kinder, Enkel, Urenkel usw.), sowie die Ehegatten dieser Nachkommen, die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne Sprach- und Kulturprüfungen ablegen zu müssen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
Nachkommen (oder Ehepartner) sind nicht berechtigt, wenn der Vorfahr (oder der kroatische Emigranten-Ehepartner) Kroatien verlassen hat und in das Innere Jugoslawiens oder des ehemaligen Jugoslawiens gezogen ist.
Nachkommen (oder Ehepartner) können sich nicht bewerben, wenn der Vorfahr (oder der kroatische Emigranten-Ehepartner) nach dem 8. Oktober 1991 Kroatien verlassen hat.
Relevante rechtliche Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Bezug auf Abstammung sind im Artikel 11 (Amtsblatt 102/19) ausführlich beschrieben:
Emigranten und ihre Nachkommen können die kroatische Staatsbürgerschaft durch Naturalisation erwerben, unabhängig von den Kriterien des Artikels 8.
Ausländer, die mit Personen gemäß Absatz 1 verheiratet sind, können die kroatische Staatsbürgerschaft ohne Erfüllung der Bedingungen des Artikels 8 erwerben.
Ein Emigrant gemäß Absatz 1 verließ die Republik Kroatien vor dem 8. Oktober 1991, mit der Absicht, dauerhaft im Ausland zu leben.
Ausnahmen sind Emigranten, die auch Mitglieder der kroatischen Nation sind und die das Territorium der ehemaligen Staaten, in denen sich die derzeitige Republik Kroatien befand, während ihrer Emigration verließen.
Einige Personen gelten nicht als Emigranten, darunter Personen, die sich gemäß internationaler Abkommen umgesiedelt haben, die ihre kroatische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, die sich in Staaten innerhalb des Staatenbundes der Republik Kroatien umgesiedelt haben, und diejenigen, die aus der Republik Kroatien emigriert sind, ohne zuvor die Staatsbürgerschaft in der Region erworben zu haben.
Erforschung der Staatsbürgerschaft durch Naturalisation gemäß Artikel 8
Die Erforschung Ihres Weges zur kroatischen Staatsbürgerschaft ist ein faszinierendes Abenteuer, geleitet durch die Bestimmungen des kroatischen Staatsbürgerschaftsgesetzes. Wenn Sie dieses Unterfangen in Betracht ziehen, sind hier die Schlüsselbedingungen, um für den Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft berechtigt zu sein:
Alter: Personen müssen älter als 18 Jahre sein.
Befreiung von der Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates: Bewerber dürfen nicht länger die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates besitzen oder müssen einen Nachweis für ihre bevorstehende Befreiung bei der Erlangung der kroatischen Staatsbürgerschaft erbringen.
Dauerhaftes Wohnsitzrecht: Acht Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Kroatien unter Aufrechterhaltung des Status eines dauerhaften Einwohners ist eine Vorbedingung.
Sprach- und Kulturprüfung: Mit Ausnahme von Personen über 60 Jahren müssen Antragsteller eine Prüfung in kroatischer Sprache und Kultur bestehen.