Examen zur Staatsbürgerschaft: Der Tag ist gekommen
Der große Tag ist endlich da! Bist du bereit für deine Staatsbürgerschaftsprüfung? Die Erlangung der kroatischen Staatsbürgerschaft erfordert das Bestehen der kroatischen Staatsbürgerschaftsprüfung, einen obligatorischen Schritt für bestimmte Antragsteller. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die die Beherrschung der kroatischen Sprache und das Verständnis der kroatischen Kultur und Geschichte bewerten.
Die Staatsbürgerschaftsprüfung ist für diejenigen erforderlich, die die Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des Wohnsitzes beantragen. Es gibt auch eine Liste von Personen, die von der Durchführung dieser Prüfung befreit sind, wie solche, die aufgrund ihrer Abstammung beantragen, Personen im Alter von 60 Jahren oder älter, Kinder unter 18 Jahren, Personen mit einem kroatischen Sprachzertifikat, Ehepartner oder eingetragene Partner kroatischer Staatsbürger, die die Wohnsitzanforderungen erfüllen, Personen, die aus besonderem Interesse oder aus Wiederaufnahme beantragen, und Mitglieder des kroatischen Volkes.
Was ist in der Staatsbürgerschaftsprüfung enthalten?
Die kroatische Staatsbürgerschaftsprüfung besteht aus zwei Teilen:
a. Kenntnisse der kroatischen Sprache und des lateinischen Alphabets:
Die Sprachkompetenz kann anhand verschiedener Dokumente überprüft werden, darunter Zertifikate von Bildungseinrichtungen, erfolgreicher Abschluss der Grund-, Sekundar- oder Hochschulbildung in Kroatien oder Nachweis der Kompetenz auf B1-Niveau. Bestimmte Gruppen wie Flüchtlinge und Personen mit besonderem Status haben die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse als Teil des Anmeldeverfahrens nachzuweisen.
b. Kenntnisse der kroatischen Kultur und sozialen Struktur:
Die Prüfung über kulturelles und soziales Wissen besteht aus 15 Fragen zu Regierung, Geschichte, Kultur, Bräuchen, Kunst, Literatur, Sport, Wirtschaft, Tourismus und geografischer Lage Kroatiens. Die Antragsteller müssen innerhalb von 60 Minuten mindestens 10 Fragen von 15 richtig beantworten.
Beide Prüfungen werden von Beamten im MUP (Verwaltungspolizei-Station), im Innenministerium oder in diplomatischen Missionen/Konsulaten im Ausland durchgeführt. Die Antragsteller müssen mindestens 10 von 15 Fragen richtig beantworten und erhalten ihre Ergebnisse sofort.